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Malte Jäger
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14715 Seeblick
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Malte Jäger
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Malte Jäger – Fotografie & Bewegtbild
I. Geltungsbereich, Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Malte Jäger (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B).
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Das Urheberrecht an sämtlichen vom Fotografen erstellten Fotografien und Bewegtbildinhalten (nachfolgend „Werke“) verbleibt stets beim Fotografen.
- Der Fotograf räumt dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ein. Art, Umfang, Dauer, Gebiet und Zweck der Nutzung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang des vereinbarten Honorars.
- Eine Bearbeitung, Veränderung oder Umgestaltung der Werke ist nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte oder bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
- Eine Urhebernennung des Fotografen ist bei redaktioneller Nutzung üblich und erwünscht, bei werblicher Nutzung jedoch nur, sofern dies vereinbart wurde.
- Der Fotograf ist unabhängig von der Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber berechtigt, sämtliche von ihm im Rahmen des Auftrags erstellten Werke zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Zwecke der Eigenwerbung, Selbstdarstellung und Akquise zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der eigenen Website, in Portfolios, Präsentationen, Social-Media-Kanälen, bei Wettbewerben, Ausstellungen sowie gegenüber potenziellen Auftraggebern. Eine weitergehende Einschränkung dieser Rechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Bei redaktionellen Beauftragungen ist der Fotograf nach Ablauf der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsdauer berechtigt, die von ihm erstellten Werke zur Zweitverwertung an eine Dritt- bzw. Zweitverwertungsagentur weiterzugeben oder selbst weiter zu lizenzieren. Voraussetzung ist, dass durch die Zweitverwertung keine vertraglich vereinbarten Exklusivrechte oder berechtigten Interessen des ursprünglichen Auftraggebers verletzt werden. Eine weitergehende Einschränkung oder ein Ausschluss der Zweitverwertung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Die Nutzung der Werke oder von daraus abgeleitetem Bildmaterial zum Training, zur Entwicklung oder Optimierung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen oder vergleichbaren Technologien ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde.
III. Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes oder als Pauschalhonorar. Nebenkosten (z.B. Reise-, Übernachtungs-, Spesen-, Requisiten-, Location- oder Studiokosten) werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenüberschreitungen, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, werden dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt.
- Eine Anzahlung wird nur bei umfangreichen oder mehrtägigen Produktionen fällig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Leistungen und Nutzungsrechte beim Fotografen.
IV. Haftung
- Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Fotograf ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die erstellten Daten bis zu drei Jahre nach Abschluss des Auftrags aufzubewahren.
V. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
- Eine Vorsortierung der erstellten Werke erfolgt grundsätzlich nur nach gesonderter beauftragung des Fotografen.
- Eine Online-Galerie oder Auswahlmöglichkeit wird nur bereitgestellt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Storniert der Auftraggeber einen verbindlich gebuchten Termin, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu:
- ab 14 Tage vor Produktion: 25 %
- 7 bis 3 Tage vor Produktion: 50 %
- ab 2 Tage vor Produktion oder bei Nichterscheinen: 100 %
jeweils bezogen auf das vereinbarte Honorar. - Zusätzlich sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen oder verbindlich gebuchten Nebenkosten(insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Location-, Technik-, Personal- und Fremdleistungskosten) ab 14 Tagen vor Produktionsbeginn zu 100 % vom Auftraggeber zu tragen, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
VI. Datenschutz
- Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen zu entnehmen.
VII. Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen Stil des Fotografen und akzeptiert dessen gestalterische Handschrift, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Eine weitergehende Bearbeitung durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur zulässig, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
- Bei Online-Nutzung der Werke ist der Fotograf nach Möglichkeit zu verlinken:
www.maltejaeger.de
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
- Liefertermine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
- Reklamationen berechtigen nicht zur Zahlungsverweigerung, sofern der Mangel nicht erheblich ist.
IX. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Berlin und Gerichtsstand ist Rathenow, sofern gesetzlich zulässig.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
X. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
